02224-9474-0 [email protected]

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Aufgrund meiner besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts,
die durch eine erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Fachanwalt für Erbrecht“ belegt sind,
unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteils,
bei der Testamentauslegung und der Errichtung Ihres Testaments.
Sie profitieren von meiner langjährigen Praxis in Bonn und Koblenz sowie als Dozent im Erbrecht,
so dass ich mit Ihnen die für Sie optimale Strategie entwickeln kann.

Sowohl bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Rechte als auch bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche bei Gericht kann ich auf eine jahrzehntelange Erfahrung in der Praxis zurückgreifen.

Häufig kann durch eine möglichst frühzeitige Beratung ein langwieriger Rechtsstreit vermieden werden.
Deshalb ist es sinnvoll, gerade bei der Erstellung von Testamenten auch den möglichen Streifall zu bedenken.

Auch durch Erbverträge lassen sich vielfach spätere Streitigkeiten bei Gericht vermeiden.

Dabei ist es auch unerlässlich, dass neben erbrechtlichen Gesichtspunkten steuerrechtliche und familienrechtliche Fragen berücksichtigt werden.

Dies ist aufgrund entsprechender Fachanwaltsqualifikation bei mir möglich.

Dr. Sven Röttgen

Dr. Sven Röttgen

Jetzt anrufen!

02224-9474-0